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„Pseudo-Mediziner sollten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“ Der Oberste Ärzterat hält die Reform der Regierung für zu schwach

„Pseudo-Mediziner sollten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“ Der Oberste Ärzterat hält die Reform der Regierung für zu schwach

Pseudoärztliche Praktiken könnten durch die Einführung einer strafrechtlichen Haftung der an ihrer Durchführung beteiligten Personen wirksam eingedämmt werden, ist der Oberste Ärzterat überzeugt.

Foto: Thirdman / / Pexels

In seiner Stellungnahme vom Freitag unterstützte das NRL die Richtung der Änderungen im Änderungsentwurf zum Gesetz des Gesundheitsministeriums über Patientenrechte und den Ombudsmann für Patientenrechte sowie zum Gesetz über das Notfallmeldesystem.

Das Projekt des Gesundheitsministeriums definiert pseudomedizinische Praktiken und verbietet deren Durchführung als höchst gesundheitsschädlich. Das Projekt erweitert die Befugnisse des Patientenrechtsbeauftragten. Dieser kann eine Praxis als pseudomedizinisch einstufen, ihre Einstellung anordnen und eine Geldstrafe verhängen.

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Die Bedenken des NRL betreffen die Tatsache, dass der Entwurf lediglich ein verwaltungsrechtliches Modell zur Bekämpfung pseudomedizinischer Praktiken vorsieht. Nach Ansicht der medizinischen Selbstverwaltung wäre die einzige Maßnahme, die diese Praktiken realistisch eindämmen könnte, die Einführung einer strafrechtlichen Haftung der an ihrer Durchführung beteiligten Personen. Wie das NRL betont, insbesondere dann, wenn eine solche Praxis darauf abzielt oder dazu führt, dass der Patient auf eine dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechende Behandlung verzichtet oder die Behandlung nicht in Anspruch nimmt.

Die medizinische Selbstverwaltung wies darauf hin, dass im Falle einer strafrechtlichen Haftung die Person, die die entsprechenden Leistungen erbracht hat, dauerhaft haftbar gemacht wird. In der Stellungnahme heißt es, dass im Falle eines von der RPP durchgeführten Verwaltungsverfahrens die handelsrechtliche Gesellschaft ihre Tätigkeit auflösen kann und an ihrer Stelle eine neue Gesellschaft formell gegründet wird, die ihre Tätigkeit fortführt.

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Der Gesetzentwurf, der dem Gesundheitsministerium im Juni zur Konsultation vorgelegt wurde, geht davon aus, dass pseudomedizinische Praktiken als höchst gesundheitsschädliche Tätigkeiten verboten werden und der Ombudsmann für Patientenrechte in Verfahren in solchen Fällen eine Geldstrafe von bis zu 1 Million PLN verhängen kann.

Pseudomedizinische Praktiken werden von Praktiken unterschieden, die die kollektiven Patientenrechte verletzen. Dazu gehört unter anderem die Erbringung von Dienstleistungen durch eine Person, die keinen medizinischen Beruf ausübt, die Methoden anbietet oder anwendet, denen die Eigenschaften einer Gesundheitsdienstleistung zugeschrieben werden, was zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, zur Nichtdurchführung oder zum Abbruch einer Behandlung oder Diagnostik führt. Auch medizinische Desinformation wäre eine pseudomedizinische Praxis, wenn sie mit der Erzielung finanzieller und persönlicher Vorteile verbunden wäre.

kno/ agz/

bankier.pl

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